- Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lasten
- 1. Begriff: Finanzieller Ausgleich für Kosten ⇡ öffentlicher Unternehmen, die aus der vom Träger oder vom Gesetzgeber verlangten Übernahme gemeinwirtschaftlicher Aufgaben (⇡ Gemeinwirtschaftlichkeit) resultieren. A.g.L. spielen v.a. als Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Grundpflichten im öffentlichen Verkehrswesen (⇡ Betriebspflicht, Fahrplanpflicht, ⇡ Beförderungspflicht und ⇡ Tarifpflicht) eine besondere Rolle.- 2. Probleme für die Ermittlung: Ergeben sich aus den Schwierigkeiten der Erfassung, Abgrenzung und Zurechnung betriebswirtschaftlicher Kosten und gemeinwirtschaftlicher Leistungen.- 3. Gesetzliche Regelungen: Unterschiedliche nationale und internationale Abgeltungsvorschriften.- 4. Abgrenzung zur ⇡ Subvention ergibt sich aus den Kosten-Leistungsbeziehungen.
Lexikon der Economics. 2013.