Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lasten

Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Lasten
1. Begriff: Finanzieller Ausgleich für Kosten  öffentlicher Unternehmen, die aus der vom Träger oder vom Gesetzgeber verlangten Übernahme gemeinwirtschaftlicher Aufgaben ( Gemeinwirtschaftlichkeit) resultieren. A.g.L. spielen v.a. als Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Grundpflichten im öffentlichen Verkehrswesen ( Betriebspflicht, Fahrplanpflicht,  Beförderungspflicht und  Tarifpflicht) eine besondere Rolle.
- 2. Probleme für die Ermittlung: Ergeben sich aus den Schwierigkeiten der Erfassung, Abgrenzung und Zurechnung betriebswirtschaftlicher Kosten und gemeinwirtschaftlicher Leistungen.
- 3. Gesetzliche Regelungen: Unterschiedliche nationale und internationale Abgeltungsvorschriften.
- 4. Abgrenzung zur  Subvention ergibt sich aus den Kosten-Leistungsbeziehungen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”